Baugenehmigung in Düsseldorf, Meerbusch, Mettmann und Umgebung

Manche Veränderungen machen einen Bauantrag notwendig

Je nach Umfang der geplanten Maßnahme kann es notwendig werden, dass baurechtliche Belange betroffen sind, die einen Bauantrag erfordern. Eine Baugenehmigung ist zum Beispiel bei Eingriffen in die tragende Struktur eines Gebäudes durch das Entfernen oder das Durchbrechen von tragenden Wänden erforderlich. Ein Bauantrag kann auch erforderlich werden bei Veränderung des äußerlichen Erscheinungsbildes wie das Schließen oder Erstellen von Fenstern und Türen.

Auf alle Fälle ist eine Baugenehmigung bei der Umnutzung von Flächen notwendig, wie das zum Beispiel bei einem Dachausbau der Fall ist, wenn der Dachboden bisher als Trockenboden oder Lagerraum genehmigt ist. Das Gleiche gilt bei Zusammenlegung von Wohneinheiten, wenn zwei Wohnungen zu einer Wohnung verbunden werden sollen.